AGB für Unternehmenskunden (B2B)

Stand: Mai 2026 · Betreiber: flowluap GmbH, Saarstraße 33, 54290 Trier, Geschäftsführer Paul Wolf, Amtsgericht Wittlich HRB 44596, USt-IdNr. DE323127197 (nachfolgend „Plattform" oder „Leadwave Academy")

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Plattform und Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde") über die Bereitstellung der Unternehmens-Lizenz der Leadwave Academy.

(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn die Plattform ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das Schweigen der Plattform auf Bestätigungsschreiben des Kunden gilt nicht als Zustimmung.

(3) Der Vertrag wird über ein individualvertragliches Angebot („Order Form") geschlossen, das auf diesen AGB aufbaut. Bei Widersprüchen zwischen Order Form und AGB hat das Order Form Vorrang.

(4) Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Plattform stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Zugang zur Leadwave Academy für eine im Order Form vereinbarte Anzahl an Mitarbeiterlizenzen („Seats") zur Verfügung.

(2) Der Funktionsumfang umfasst:

  • Zugang zu sämtlichen aktuell verfügbaren Audio-Masterclasses für jeden registrierten Mitarbeiter
  • Individuelle KI-Reflexionen pro Mitarbeiter (Reflexionsassistent „Mindy")
  • Aggregierte Team-Auswertungen und Quartalsberichte für die HR-Verantwortlichen des Kunden (siehe § 9)
  • Persönliches Onboarding und einen festen Customer-Success-Ansprechpartner
  • Automatischen Zugang zu neu erscheinenden Masterclasses
  • Zertifikate für abgeschlossene Lehrgänge
  • Optionale Single-Sign-On-Anbindung über OIDC oder SAML 2.0 (siehe § 10)

(3) Inhalte der Masterclasses werden von unabhängigen Partner-Coaches erstellt und von der Plattform bereitgestellt. Die Plattform ist Vertragspartnerin gegenüber dem Kunden und dem berechtigten Mitarbeiter.

§ 3 Lizenzmodell, Preise und Take-or-Pay

(1) Das Order Form legt die gebuchte Mindestmenge an Seats, den Preis pro Seat, die Laufzeit und die anwendbare Volumen-Staffel fest. Die jeweils gültigen Listenpreise sind unter leadwave-academy.de/preise einsehbar.

(2) „Aktive Lizenz" im Sinne dieser AGB ist jeder vom Kunden im Unternehmensportal angelegte Mitarbeiter-Account, unabhängig von dessen Login-Aktivität. Eingeladene, aber noch nicht angenommene Accounts (Status „invited") sowie entfernte Accounts (Status „removed") gelten nicht als aktive Lizenz.

(3) Take-or-Pay-Abrechnungsbasis: Pro Abrechnungsmonat gilt die Formel max(Anzahl angelegter aktiver Lizenzen, im Order Form gebuchte Mindestmenge). Unterschreitet die Anzahl angelegter aktiver Lizenzen die Mindestmenge, bleibt die Mindestmenge die Abrechnungsbasis. Überschreitet sie die Mindestmenge, werden die zusätzlichen Lizenzen für den jeweiligen Monat nach dem dann anwendbaren Tier-Preis (siehe Abs. 4) nachverrechnet.

(4) Wachstum über Tier-Grenze (Volume-Mode): Wächst die Anzahl angelegter aktiver Lizenzen über die Obergrenze der gebuchten Tier-Stufe (z. B. von Starter auf Growth), gilt der niedrigere Tier-Preis ab dem Monat des Überschreitens für sämtliche Lizenzen dieses Monats. Das Order Form wird hierfür einseitig auf den höheren Tier angepasst; eine zusätzliche Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

(5) Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein für den jeweils zurückliegenden Monat, jedoch innerhalb einer Vertragsperiode von zwölf Monaten Take-or-Pay-Bindung gemäß § 4. Sofern im Order Form nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

(6) Mindestmenge. Die formale Mindestmenge gemäß diesen AGB beträgt eine (1) Lizenz. In der Praxis werden Verträge mit Onboarding-Pauschale typischerweise ab fünf (5) Lizenzen abgeschlossen; abweichende Vereinbarungen sind im Order Form möglich.

(7) Onboarding-Pauschale. Eine im Order Form vereinbarte Onboarding-Pauschale ist einmalig mit Vertragsschluss fällig und im Falle einer Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit nicht erstattbar.

(8) Kulanz-Reduzierung der Mindestmenge. Eine Reduktion der gebuchten Mindestmenge während der laufenden Mindestlaufzeit ist nur einvernehmlich mit der Plattform (Sales / Customer Success) und nur mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag möglich. Es besteht hierauf kein Anspruch.

(9) Upgrades ohne neue Mindestlaufzeit. Erhöht der Kunde während laufender Mindestlaufzeit die gebuchte Mindestmenge oder wechselt in einen höheren Tier, beginnt die Mindestlaufzeit hierdurch nicht neu; sie endet zum ursprünglich vereinbarten Termin.

(10) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 3a HR-Test-Monat („b2b-trial")

(1) Die Plattform bietet HR- bzw. People-Verantwortlichen einen kostenlosen Test-Zugang („HR-Test-Monat"). Der Test umfasst standardmäßig 1 bis 5 Test-Lizenzen für eine Laufzeit von 30 Tagen ab Aktivierung.

(2) Der HR-Test-Monat endet automatisch nach Ablauf der 30 Tage; eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag findet nicht statt. Eine Belastung des Kunden durch Plattform oder Zahlungsdienstleister während oder am Ende des Test-Monats erfolgt nicht.

(3) Ein anschließender Roll-out auf weitere Mitarbeiter setzt den Abschluss eines Order Forms gemäß § 3 dieser AGB in Textform voraus („Sales-Gated"). Ohne unterzeichnetes Order Form werden nach Ablauf des Test-Monats keine weiteren Lizenzen bereitgestellt.

(4) Der HR-Test-Monat wird je Unternehmen einmal gewährt. Die Plattform kann den Test ohne Angabe von Gründen verweigern oder vorzeitig beenden, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung oder bei begründetem Verdacht auf Mehrfach-Inanspruchnahme über Verbundunternehmen hinweg.

(5) Während des HR-Test-Monats gelten alle übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie der Nutzer-AGB für die Test-Lizenzen sinngemäß; ausgenommen sind die Take-or-Pay- und Mindestlaufzeit-Bestimmungen aus § 3 Abs. 3 bis 9 sowie die Mindestlaufzeit aus § 4.

§ 3b Pilot-Sprint („b2b-pilot", auslaufend)

(1) Die Plattform bietet als auslaufendes Modell den „Team Development Sprint" („Pilot") an: ein 4-Wochen-Programm für 2 bis 50 Mitarbeiter mit Kickoff-Call und Abschluss-Call. Konkrete Konditionen werden im jeweiligen Pilot-Agreement individuell vereinbart.

(2) Der Pilot-Sprint endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die Take-or-Pay- und Mindestlaufzeit-Bestimmungen aus § 3 und § 4 finden auf Pilot-Verträge keine Anwendung. Im Übrigen gelten diese AGB sowie die Nutzer-AGB sinngemäß.

(3) Der Pilot-Sprint ist ein auslaufendes Modell. Die Plattform behält sich vor, neue Pilot-Verträge ohne Vorankündigung nicht mehr abzuschließen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Order Form (typischerweise 12 Monate). Sie verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Periode gleicher Länge, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere: nachhaltiger Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach erfolgter Mahnung, schwerwiegende Verstöße gegen Datenschutzpflichten, Insolvenzantragspflicht oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

(3) Bei Kündigung enden alle Mitarbeiter-Seats zum Vertragsende. Daten der Mitarbeiter werden gemäß den Aufbewahrungsfristen verarbeitet (siehe AVV / Datenschutzerklärung).

(4) Eine vorzeitige Reduktion der gebuchten Seats unter die Take-or-Pay-Schwelle ist während der laufenden Periode nicht möglich; sie wirkt frühestens zur nächsten Verlängerungsperiode.

§ 5 Mitarbeiter-Onboarding und Seat-Verwaltung

(1) Der Kunde lädt Mitarbeiter über das Unternehmensportal oder per SSO/SAML zu einer Lizenz ein. Mit dem Anlegen eines Mitarbeiter-Accounts (Statusübergang von „invited" zu „active") wird die Lizenz im Sinne von § 3 Abs. 2 abrechnungsrelevant.

(2) Der Mitarbeiter ist mit Annahme der Einladung gegenüber der Plattform als Endnutzer im Sinne der Nutzer-AGB gebunden.

(3) Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, kann der Kunde dessen Lizenz einem anderen Mitarbeiter zuweisen. Wird die Lizenz nur deaktiviert (Status „removed") und nicht durch eine neue Anlegung ersetzt, sinkt die Anzahl angelegter aktiver Lizenzen entsprechend; die Take-or-Pay-Mindestmenge bleibt davon unberührt (§ 3 Abs. 3).

(4) Pro Unternehmen ist mindestens ein aktiver Owner-Account zu führen. Der letzte Owner kann nicht ohne vorherige Übergabe entzogen werden (Multi-Admin-Hardlock).

(5) Bei Verstoß eines Mitarbeiters gegen die Nutzer-AGB kann die Plattform die betroffene Lizenz sperren; die Plattform informiert den Kunden hierüber. Eine durch die Plattform gesperrte Lizenz zählt für den jeweiligen Abrechnungsmonat weiter als angelegte aktive Lizenz.

§ 6 Bezahlung ausschließlich über Web-Plattform

(1) Die Bezahlung des Unternehmens-Abos erfolgt ausschließlich über die Web-Plattform; In-App-Purchase-Mechanismen der App-Stores werden für Unternehmenskunden nicht eingesetzt.

(2) Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Ltd. oder per Banküberweisung gegen Rechnung.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Plattform und der Kunde schließen ergänzend zu diesen AGB einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Der AVV liegt diesem Vertrag als Anlage 1 bei und ist Bestandteil des Vertrags. Eine Vorlage der AVV wird mit dem Order Form ausgehändigt; eine Einsichtnahme vor Vertragsschluss ist auf Anfrage unter datenschutz@leadwave-academy.de möglich. Ohne wirksamen AVV ist die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nicht zulässig.

(2) Soweit der Kunde Mitarbeiter zur Plattform einlädt, sind die Plattform und der Kunde insoweit gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die Rollenverteilung ist im Joint-Controller-Agreement (Anlage 2) geregelt; auch dieses wird mit dem Order Form ausgehändigt bzw. ist auf Anfrage einsehbar.

(3) Die Plattform setzt Sub-Auftragsverarbeiter ein (insbesondere Cloud-Infrastruktur, KI-LLM-Provider, Audio-Streaming, Analytics). Die jeweils aktuelle Sub-Auftragsverarbeiter-Liste (Anlage 3) ist öffentlich abrufbar unter leadwave-academy.de/legal/sub-processors. Der Kunde wird über Änderungen mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail informiert und kann Sub-Auftragsverarbeitern aus berechtigtem Datenschutz-Grund widersprechen (mit Sonderkündigungsrecht).

(4) Drittlandtransfers (insbesondere in die USA) erfolgen ausschließlich auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) zuzüglich Transfer-Impact-Assessment (Anlage 4). Die TIA-Dokumente für aktuell relevante Drittland-Transfers (Anthropic, Cloudflare) sind auf Anfrage einsehbar; eine Zusammenfassung ist unter leadwave-academy.de/legal/sub-processors ausgewiesen.

§ 8 Vertraulichkeit der Mindy-Reflexionen

(1) Die Inhalte des KI-Reflexionsassistenten „Mindy" sind streng persönlich und werden auf Ende-zu-Ende-Ebene verschlüsselt gespeichert. Eine Übermittlung individueller Mindy-Inhalte an HR, Vorgesetzte, Sales-Verantwortliche oder andere Vertreter des Kunden findet nicht statt.

(2) Die Crisis-Detection-Funktion löst keine Benachrichtigung des Kunden aus. Sie blendet ausschließlich gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter Hinweise auf professionelle Hilfsangebote ein.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, von Mitarbeitern keine Offenlegung individueller Mindy-Inhalte zu fordern und keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus Mindy-Nutzung oder Reflexionsinhalten abzuleiten.

§ 9 Aggregierte Auswertungen und Privacy-Schwellwert

(1) HR-Verantwortliche des Kunden erhalten ausschließlich aggregierte Auswertungen (z. B. Anzahl aktiver Lerner, durchschnittliche Hörminuten pro Monat, Kursabschluss-Quote auf Team-Ebene). Individual-Auswertungen einzelner Mitarbeiter werden grundsätzlich nicht bereitgestellt.

(2) Aggregierte Werte werden ausschließlich ausgewiesen, wenn die Vergleichsgruppe einen Mindest-Schwellwert erreicht (Standard: 5 Personen; im Order Form anpassbar). Liegt die Gruppengröße darunter, wird die Auswertung mit dem Hinweis „Schwellwert nicht erreicht" zurückgehalten, um Re-Identifikationsrisiken zu vermeiden.

(3) Persönlichkeits- und Wirkprofil-Auswertungen einzelner Mitarbeiter werden niemals an den Kunden übermittelt.

§ 10 Single-Sign-On (SSO/SAML/OIDC)

(1) Die Plattform unterstützt den Anschluss an die Identity-Infrastruktur des Kunden über die Standards OpenID Connect (OIDC) und SAML 2.0 mit Just-in-Time-Provisioning. Der Anschluss ist im Standardfall im Lizenzpreis enthalten.

(2) Eine SCIM-basierte Mitarbeiter-Synchronisation wird im Rahmen einer späteren Phase angeboten und kann optional gegen Aufpreis vereinbart werden.

(3) Der Kunde stellt der Plattform die für den SSO-Anschluss erforderlichen Metadaten (Issuer-URL, Zertifikate, Attribut-Mapping) zur Verfügung und ist für die korrekte Konfiguration auf seiner Seite verantwortlich.

§ 11 Verfügbarkeit (SLA)

(1) Die Plattform strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster.

(2) Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und sind an verfügbarkeits-armen Zeiten orientiert (Wochenenden, Nachtstunden CET).

(3) Die in diesem Paragrafen genannte Verfügbarkeitszusage stellt eine Beschaffenheitsangabe und keine Garantie im Sinne von § 443 BGB dar. Konkrete Service-Level-Gutschriften können im Order Form gesondert vereinbart werden.

(4) Ausgenommen sind Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Cyberangriffe, Drittanbieter-Störungen oder vom Kunden zu vertretende Konfigurationsfehler zurückzuführen sind.

§ 12 Mobile App (Reader-App)

(1) Mitarbeiter des Kunden können die Lern-App für iOS und Android nutzen. Die App ist eine sogenannte „Reader-App" und enthält keinerlei In-App-Purchase-Funktionen. Der Konsum lizenzierter Inhalte erfordert die vorherige Aktivierung des Seats über die Web-Plattform und einen anschließenden Login in der App.

(2) Bezahlung von Unternehmens-Abos durch den Kunden erfolgt zu 100 % über die Web-Plattform; Apple-IAP / Google-Billing finden für B2B-Abos keine Anwendung.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu: ordnungsgemäßer Nutzung der Plattform, korrekter Pflege der eingeladenen Mitarbeiter, Aufrechterhaltung mindestens eines aktiven Owner-Accounts, unverzüglicher Meldung von Sicherheitsvorfällen oder Datenschutzverletzungen, Mitwirkung an einem ggf. erforderlichen Joint-Controller-Datenaustausch, sowie zur Einhaltung der Apple- und Google-Reader-App-Hinweise im Sinne von § 12.

§ 14 Haftung

(1) Die Plattform haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen ausdrücklicher Garantien bleibt unberührt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der innerhalb der letzten 12 Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Vergütung.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit der Coach-Inhalte oder KI-generierter Materialien ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, technische Spezifikationen, Mitarbeiterdaten) streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Die Geheimhaltungspflicht überdauert das Vertragsende um 5 Jahre.

§ 16 Änderung der AGB

Die Plattform kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Bei Widerspruch hat die Plattform ein Sonderkündigungsrecht zum Inkrafttreten der geänderten AGB. Auf diese Folgen wird der Kunde im Änderungsschreiben gesondert hingewiesen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Trier, soweit zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle abweichender Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(5) Anlagen: Anlage 1 — AVV nach Art. 28 DSGVO (mit Order Form ausgehändigt; auf Anfrage vorab einsehbar) · Anlage 2 — Joint-Controller-Agreement nach Art. 26 DSGVO (mit Order Form ausgehändigt) · Anlage 3 — Sub-Auftragsverarbeiter-Liste, öffentlich unter leadwave-academy.de/legal/sub-processors · Anlage 4 — TIA (Transfer-Impact-Assessment) je US-Sub-Processor, auf Anfrage einsehbar.